Quantcast
Channel:
Viewing all articles
Browse latest Browse all 41597

Notarkosten werden per Gesetz geregelt

$
0
0
lps/Cb. Eingehende Beratung vor der Beurkundung REGION. lps/Cb. Gesetzliche Grundlage der Notargebühren ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Vergütung der Notarinnen und Notare richtet sich üblicherweise nach dem Geschäftswert. Hinter der für die Mandanten bedeutsamen Bezeichnung Notarkosten verbergen sich die für die Tätigkeit anfallenden Gebühren, notwendige Auslagen, Post- und Telekommunikationspauschalen, Kosten für Kopien und die Umsatzsteuer. Die Notarkostenberechnung ist dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen und vom Notar zu unterzeichnen. In der Berechnung sollen der Geschäftswert, die Kostenvorschrift, eine kurze Bezeichnung des Gebührentatbestands, die Auslagen, die Beträge der Gebühren und Auslagen, etwaige verauslagte Gerichtskosten und erhaltene Vorschüsse angegeben werden. Weiterhin enthält die Kostennote den Leistungszeitraum, die Steuernummer und die Nummer der Urkundenrolle des Notars. Bei der Berechnung müssen sich die Notare an die Kostenordnung (KostO) halten. Entscheidend ist nicht der entstandene Aufwand, sondern der Wert, auf den sich die Tätigkeit bezieht. Notare erheben unabhängig von ihrem Status als hauptberuflicher Notar, Anwaltsnotar oder Notar im Landesdienst (in Baden-Württemberg) für ihre Leistungen bundeseinheitliche Gebühren. Wenn der Zahlungspflichtige die Notargebühren nicht zahlt und ihm eine vollstreckbare Ausfertigung der Kostenberechnung zugestellt wird, werden Kosten gemäß Kostenordnung verzinst.

Viewing all articles
Browse latest Browse all 41597


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>