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Kommentar zum neuen Hundegesetz

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Längst überfällig sagen die Einen – absoluter Blödsinn, sagen die Anderen: Das Meinungsbild der Hundehalter zum neuen Niedersächsischen Hundegesetz hat viele Schattierungen. Sicherlich macht es Sinn, von jedem Hundehalter eine gewisse Grundkenntnis in Sachen Tierschutz, Ausbildung und Verhaltensregeln zu fordern, ebenso die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall der Fälle. Doch die kostenpflichtige Einführung eines Zentralregisters unter dem Deckmäntelchen, „der Hundehalter könne bei einer Beißattacke schneller ermittelt werden“, kommt einem Schildbürgerstreich nahe, mit dem einzigen Ziel, den Hundehaltern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Kommt es tatsächlich zu einer wie auch immer gearteten Beißattacke und der Hundehalter entschwindet spurlos mit seinem bissigen Hund, was nützen dann Chip und Zentralregister? Und sind es in diesen Fällen nicht häufig genau die „schwarzen Schafe“, die sich weder über ein Zentralregister noch über das Ordnungsamt oder andere Behörden finden lassen? Grundsätzlich ist eine Registrierung ausgesprochen sinnvoll, auf diese Weise lassen sich entlaufene Tiere leichter zuordnen. Aber wozu ein kostenpflichtiges Zentralregister, wenn die Registrierung bei „TASSO“ kostenlos möglich ist? Birgit Schröder

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