![Wer eine Pflegestufe beantragt, muss der Begutachtung in der eigenen Wohnung zustimmen.]()
REGION (be.p) So mancher sträubt sich, eine Pflegestufe zu beantragen, obwohl er eigentlich mehr Unterstützung benötigt, als die Angehörigen leisten können. Die Gründe sind vielfältig und oft verständlich - das Eingeständnis der zunehmenden Hilflosigkeit fällt schwer. Ebenso schwer ist es oft, fremde Menschen in die Wohnung und an sich heranzulassen. Manche wollen auch dem „Staat“ nicht auf der Tasche liegen, obwohl sie jahrelang genau dafür Beiträge gezahlt haben.
In der Regel sind es die Angehörigen, die den Betreffenden überzeugen müssen, den Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen. Da zu deren Bewilligung mehr gehört als nur das formlose Schreiben, sollte man sich dafür Unterstützung holen: Jeder hat das Recht auf eine qualifizierte, kostenlose und neutrale Pflegeberatung. Kontakt bekommen gesetzlich Pflegeversicherte über ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Privat Versicherte werden über die gebührenfreie Rufnummer 0800-1018800 der zuständigen Compass-Pflegeberatung mit einer persönlichen Beraterin verbunden.
Vereinbaren sollte man ein gemeinsames Gespräch in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Die Berater informieren über seinen gesetzlichen Anspruch und wie die Begutachtung praktisch abläuft. Wichtig ist es auch mitzuteilen, dass der Betroffene in der Regel selbst entscheiden kann, ob er das Pflegegeld nimmt oder professionelle Helfer in die Wohnung lässt. Allerdings stellt die Begutachtung für manchen eine emotionale Hürde dar. Die aber ist notwendig, weil für die Feststellung einer Pflegestufe beispielsweise ein Attest des Hausarztes nicht ausreicht. Das Sozialgesetzbuch XI, Paragraf 18 verlangt sogar explizit, dass die „beauftragten Gutachter …den Versicherten in seinem Wohnbereich zu untersuchen“ haben. Gibt der Versicherte dazu „nicht sein Einverständnis, kann die Pflegekasse die beantragten Leistungen verweigern“. Es gibt also kein Pflegegeld, auch ein ambulanter Dienst wird von der Pflegekasse nicht bezahlt. Ein Hausbesuch des Gutachters...